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Stillberatung

Auch nach dem Wochen­bett unter­stüt­ze ich Sie ger­ne wei­ter bis zum Ende der Still­zeit, z.B. bei Still­pro­ble­men, spä­te­rer Bei­kost­zu­füt­te­rung oder beim Abstillen.

Wäh­rend der gan­zen Still­zeit haben Sie Anspruch auf Still­be­ra­tung, die von der gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung über­nom­men wird.

Ich unter­stüt­ze und bera­te Sie gerne.